AGB - Marco Freudenreich

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AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Marco Freudenreich, Haldenstrasse 94a, CH-8195 Wasterkingen Stand 01. September 2020

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Marco Freudenreich – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
HINWEIS: Hier kommt es auf Ihren individuellen Geschäftsablauf an.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

4.4 Stornierung von Seminaren
Eine Abmeldung ist für uns immer mit administrativem Aufwand und Kosten verbunden. Sollten Sie unumgänglich sein, besteht die Möglichkeit, einer Ersatzperson die Teilnahme zu ermöglichen. Bei Stornierung wird der gesamte Kursbetrag zur Zahlung fällig, bzw. es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird ebenfalls der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Bei Kursabbruch durch den Teilnehmenden erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 12 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

7. Haftung

Die verwendeten Informationen basieren auf Quellen, die für zuverlässig erachtet werden. Für die Genauigkeit, Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung und keine Gewähr übernommen. Die Analysen und Texte entsprechen der persönlichen Einschätzung des Verfassers. InvestFreudenReich garantiert nicht, dass Sie mit diesen Informationen Handelsprofite generieren oder Handelsverluste limitieren können. Die Inhalte stellen keine Anlageberatung oder Handelsempfehlung dar. Sämtliche Strategien und Inhalte müssen auf Risiko und Umsetzung von Ihnen oder Ihrem Anlageberater geprüft werden. Die Nutzung der Inhalte erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftungsansprüche. Unsere Analysen und Texte richten sich an alle Abonnenten und Leser unseres Börsenbienstes, die in ihrem Anlageverhalten und ihren Anlagezielen sehr unterschiedlich sind. Daher berücksichtigt dieser Börsendienst in keiner Weise Ihre persönliche Anlagesituation. Wir weisen ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass der Handel mit CFD-Produkten, Optionsscheinen, Zertifikaten oder anderen Finanzprodukten mit grundsätzlichen Risiken verbunden ist und der Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Der Nachdruck, die Verwendung der Texte, die Veröffentlichung / Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von InvestFreudenReich gestattet. Es gelten die AGB und die Datenschutzrechtlichen Hinweise auf www.cleverkapital.com.

8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich Schweizer Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Gerichtsstand ist Zürich / Schweiz

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Bild-/ Ton-/ Videomittschnitte
 
Jeglicher Mitschnitt und die Weitergabe in Form von Text, Audio-, Bild- oder Videomaterial ist ausdrücklich untersagt. Der Auftraggeber haftet auch für Teilnehmer im Fall der Zuwiderhandlung im guten Glauben in Form des Schadenersatzes. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

9.3 Urheberschutz/Haftung
 
a. Kreativleistungen und vom Trainer ausgehändigte Unterlagen (z.B. Folien-Ausdrucke im Seminar) dürfen vom Auftraggeber nur für den vereinbarten Zweck verwandt werden, jede andere Nutzung bedarf einer eigenen Honorar-Regelung.
 
b. Eigentumsvorbehalt: Unterlagen, Materialien, Bücher und Medien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
 
c. Eigentumsvorbehalt: Bücher und andere Medien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
 d. Der Trainer unterstützt den Auftraggeber nach bestem Wissen. Die Verantwortung für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt jedoch in jedem Fall beim Auftraggeber. Der Trainer haftet auch nicht für Schäden oder Ansprüche von Dritten, die durch nicht ausreichendes Briefing/nicht abgesprochene Verwendung der Leistung entstehen.

10. Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche wirksam zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Vertragslücke. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

11. Gerichtsstand

Ist Zürich Schweiz

Weiningen/01. September 2020
VivoPurus GmbH



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